Seit Januar 2013 Anerkennung als Sachverständige


  • zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW

  • zur Durchführung von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW